Was taugt eine Restschuldversicherung für Kreditnehmer?


Im Kreditgeschäft gilt die Grundregel: Geld gibt es nur gegen Sicherheiten. Wer als privater Verbraucher einen Ratenkredit aufnehmen möchte, muss der Bank zunächst seine Kreditwürdigkeit nachweisen. Ein festes Arbeitsverhältnis mit geregeltem Einkommen ist hierfür eine gute Basis, manchmal braucht es aber noch mehr und die Banken verlangen den Abschluss einer Restschuldversicherung. Dabei handelt es sich meistens um eine einfache Risikolebensversicherung, die in Laufzeit und Deckungssumme dem Kreditvertrag angepasst wird. Sollte der Kreditnehmer vor Abschluss der Tilgung zu Tode kommen, könnte die Bank auf die Todesfallleistung der Lebensversicherung zugreifen und die Außenstände ausgleichen. Die Kosten der Restschuldversicherung hat immer der Kreditnehmer zu tragen. Verbraucherschützer sehen die Police kritisch, insbesondere bei Kleinkrediten stehen die Mehrkosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen. Das gilt vor allem dann, wenn die Versicherung durch weitere Zusatzleistungen, wie der Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, weiter aufgebläht wird.

Restschuldversicherungen lohnen sich für die Banken aber nicht für die Kreditnehmer

Sinn einer Restschuldversicherung

Mehr Sicherheit durch eine Restschuldversicherung – Aber zu welchen Preis?

Einige Banken sehen die Restschuldversicherung als lukratives Zusatzgeschäft und versuchen ihren Kreditkunde eine möglichst teure und umfassende Absicherung aufs Auge zu drücken. Die Policen muss der Verbraucher über das Darlehen mitfinanzieren und zusätzliche Zinsen und Bearbeitungsgebühren bezahlen. Die Versicherungsprämien sind üblicherweise sofort und in einer Summe fällig, falls man den Kredit später ablösen möchte, sind diese Ausgaben bereits vollständig verloren. Wenn die Bank die Kreditvergabe an den Abschluss der Restschuldversicherung koppelt, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Versicherungskosten in den Kreditzins einzupreisen. Nur wenn der Kreditnehmer die Police auf eigenen Wunsch abschließt, kann sie die Versicherungsprämie separat abrechnen. Manche Banken versuchen die gesetzliche Regelung zu umgehen, indem sie den Abschluss einer Restschuldversicherung nicht zur Pflicht machen, dem Kunden aber im Gespräch zu verstehen geben, dass er ohne die Police keinen Kredit erhalten wird. Wenn die Bank die Mehrkosten dennoch nicht im Effektivzins einpreist, darf der Kreditnehmer später eine Zinsreduzierung aufgrund der Falschangabe verlangen.

Auf Restschuldversicherung verzichten

Bei Kleinkrediten sollten Verbraucher grundsätzlich auf den Abschluss einer teuren Restschuldversicherung verzichten. Es gibt genug Banken, die ein kleines Darlehen allein auf Basis eines festen Arbeitseinkommens vergeben. Bei Großkrediten hat die Restschuldversicherung durchaus ihre Berechtigung, meistens ist es aber günstiger, die Police auf eigene Faust und nicht über die Bank abzuschließen.

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