Darlehen: Sicherheiten für verschiedene Finanzierungen
Ein Darlehen kann für unterschiedliche Finanzierungen und Investitionszwecke in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Darlehens kann zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber individuell verhandelt werden und auch für die Konditionen wie Laufzeit oder Zinsen gibt es keine festen Regelungen. Wichtig für den Darlehensgeber ist in der Regel allerdings, dass sich dieser optimal absichern kann. Wenn er von der Bonität des Kunden nicht überzeugt ist, wird er auch nicht bereit sein, die Auszahlung zu tätigen. Gerade bei größeren Darlehenssummen reichen persönliche Sicherheiten wie das Einkommen des Darlehensnehmers oft nicht aus. Hier müssen andere Darlehenssicherheiten hinterlegt werden.
Bei Darlehen werden häufig dingliche Sicherheiten verlangt. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer verschiedene Vermögenswerte verpfänden kann. Somit hat der Darlehnsgeber im Fall des Zahlungsausfalls das Recht, auf die jeweilige Sicherheit zuzugreifen und diese zu verwerten, um seinen Schaden damit abzudecken. Häufig richtet sich die Art der Sicherheit auch nach dem Verwendungszweck des Darlehens. So werden bei Immobilienfinanzierungen in der Regel Hypotheken auf das jeweilige Grundstück getätigt, das mit dem Darlehen finanziert werden soll. Bei Wertpapierdarlehen wird wiederum ein Wertpapierdepot verpfändet. Aber natürlich ist es auch möglich, auch andere Dinge als Darlehenssicherheiten zu nutzen.
Verfügt der Darlehensnehmer über keine dinglichen Sicherheiten, die er zur Verfügung stellen kann, so hat er noch die Möglichkeit, einen Bürgen aufzutreiben, der zu einer Bürgschaft bereit ist. Dabei wird natürlich auch die Bonität des Bürgen überprüft, die ausreichend sein muss.