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Mit der Restschuldversicherung auf Nummer sicher

Wenn bei einem Kreditvertrag eine lange Laufzeit eingegangen wird, dann ist es für den Kreditnehmer oft sehr schwer festzustellen, ob er den Kredit auch über die gesamte Laufzeit bedienen können wird. Denn immer können unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die dazu führen, dass der Kreditnehmer mit der Rückzahlung seines Kredites nicht nachkommen kann. So zum Beispiel, wenn er einen Opfer eines Unfalles wird oder eine schwere Krankheit erleidet, wodurch er seinen Beruf nicht mehr ausführen kann und dadurch auch kein Einkommen mehr beziehen kann. In diesem Fall wäre er durch das Zahlungsunfähigkeitsrisiko bedroht. Durch den Abschluss einer Restschuldversicherung kann er sich jedoch entsprechend absichern.

Die Restschuldversicherung ist auch als Restkreditversicherung bekannt und deckt mehrere Risiken des Kreditnehmers in Bezug auf dessen Zahlungsunfähigkeit ab. So etwa, wenn ein Krankheits- oder Todesfall eintreten soll oder, wenn der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos wird und der Ratenzahlung nicht mehr nachkommen kann. Vor allem auch die Leistung im Todesfall ist für die Hinterbliebenen wichtig, die ansonsten eventuell von den Belastungen getroffen werden könnten. Es empfiehlt sich daher, eine Versicherung für die Restschuld abzuschließen.

Die Restschuldversicherung wird üblicherweise gleich mit dem Abschluss des Kredites abgeschlossen. Natürlich fällt auch für diese Versicherung eine Prämie an, die jedoch zumeist gleich in die Rate für den Kredit mit eingerechnet werden kann. Somit erhöht sich die Rate ein wenig, aber der Kreditnehmer muss sich keine Sorgen mehr machen. Wichtig ist, dass der Kreditnehmer selbst wählen kann, ob er eine Restkreditversicherung abschließen möchte und bei welcher Versicherung er dies tun möchte.

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